Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Restaurant Ziegelwirtschaft

  • Alle Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher MwSt.
  • Unsere vorkalkulierten Buffetangebote sind für die jeweils angegebenen Personenzahlen bestellbar. Der Gesamtpreis richtet sich nach eventuellen Ergänzungen bzw. Änderungen.
  • Sollten Sie sich Ihr individuelles Buffet selbst zusammenstellen, bieten wir Ihnen gerne unterstützend unser Angebot zum Auswählen an. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Fall je Angebot/Angebotsänderung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € berechnen.
  • Der Rechnungsbetrag ist nach der Veranstaltung Bar oder per EC vor Ort zu entrichten.
  • Selbstverständlich sind wir stets bemüht unseren Kunden ein bestmögliches Angebot zu unterbreiten, jedoch bitten wir um Verständnis, dass es im Zuge der immer steigenden Lebensmittel-, Rohstoff-, und Energiepreise zu eventuellen Preisanpassungen kommen kann.
    • Sollten sich die Preise der Vorlieferanten oder saisonbedingt im Bestellzeitraum erhöhen, ist eine Preisanpassung von bis zu 10 % umsetzbar und bedarf keiner neuen Angebotsdarlegung.
  • Inhaltsstoffe bei denen möglicherweise Unverträglichkeiten bestehen oder / und Allergene unserer Produkte sind vorab zu erfragen.
  • Der Kunde hat die Waren und Leihgegenstände bei Empfang auf Vollständigkeit und Mängel zu überprüfen.
  • Inkludiert sind die Bereitstellung der benötigten Chafing Dishes und Brennpasten*.
  • Wir stellen kein Geschirr/Besteck zum Servieren oder zum Verzehr der Speisen zur Verfügung.
  • Nach der Veranstaltung ist sämtliches Geschirr in gereinigtem und unbeschädigtem Zustand zurückzubringen. Andernfalls berechnen wir eine individuelle Neubeschaffungsgebühr bzw. Reinigungsgebühr nach Art und Aufwand von bis zu 150,00 €.
  • Im Allgemeinen sind alle Buffets selbst abzuholen. Abholhort: Ziegelwirtschaft im Silberberg Center, An der Ziegelei 2, 01454 Radeberg.
    • Im Individuellen Fall können wir eine Anlieferung für Sie organisieren. Es wird eine individuelle Anlieferungspauschale berechnet.
  • Bitte teilen Sie uns spätestens sieben Tage vor der Veranstaltung die tatsächliche Personenzahl mit, diese gilt als Abrechnungsgrundlage.
  • Sollten Sie zwischen vierzehn Tagen vor und dem Veranstaltungsdatum vom Vertrag zurücktreten, sind wir berechtigt, anteilig entgangene gastronomische Leistungen in Rechnung zu stellen.
  • Stornogebühr ab Vertragsunterzeichnung:
    • Ab 14 Tage vor dem vereinbarten Termin:
      40 % der vertraglich vereinbarten Gesamtsumme
    • Ab 2 Tage vor dem vereinbarten Termin:
      80 % der vertraglich vereinbarten Gesamtsumme
    • Am Veranstaltungstag des vereinbarten Termins:
      100 % der vertraglich vereinbarten Gesamtsumme
  • Besondere Regelungen gelten zum Schuleingang. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Nachfragefrequenz einen spätesten Vertragsabschluss 4 Monate vor Veranstaltungsdatum zu Grunde legen. Bei Vertragsabschluss berechnen wir eine Reservierungsgebühr von 10 % der vertraglich vereinbarten Gesamtsumme. Diese wird bei finaler Rechnungslegung nach der Veranstaltung verrechnet. Im Falle einer Stornierung wird diese nicht rückerstattet. Sollten Sie ab 6 Wochen vor Veranstaltungsdatum vom Vertrag zurücktreten, sind wir gezwungen, Ihnen anteilig 50 % der vertraglich vereinbarten Gesamtsumme in Rechnung zu stellen. Personenzahländerungen sind bis 14 Tage vor der Veranstaltung möglich und werden bei der finalen Rechnungslegung berücksichtigt. Auf Wunsch erstellen wir eine Neukalkulation. In diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € fällig. Die weiteren Vertragsinhalte bleiben dabei unberührt.
  • Für den Fall, dass der Vertrag aus Gründen, die nicht unserer Entscheidungsgewalt unterliegen (zum Beispiel Verbot von Veranstaltungen, für die das Catering geplant war, Lockdown, Pandemie, …), nicht erfüllt werden kann, können wir, die Ziegelwirtschaft, ohne darauf folgende Sanktionen vom Vertrag zurücktreten.

*ausgenommen bei „Das Indivuelle“